Sterbegeldversicherung

Gothaer Sterbegeldversicherung
Trauer braucht Zeit und Ruhe: Entlasten Sie Ihre Familie und nehmen Sie ihr die finanziellen Sorgen um Bestattung und Trauerfeier mit unserer Sterbegeldversicherung ab.
- Schnelle und unbürokratische Zahlung im Fall der Fälle
- Keine Gesundheitsfragen bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 Euro
- Sofortige Leistung bei Unfalltod
Das Sterbegeld war früher eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2004 ist es endgültig aus dem Leistungskatalog gestrichen.
Im Trauerfall heißt das: Neben dem Verlust eines lieben Menschen drohen hohe Kosten für die Bestattung.
Treffen Sie Vorsorge und schließen Sie eine wichtige Versorgungslücke mit unserer Sterbegeldversicherung.
Die Leistungen der Gothaer Sterbegeldversicherung
- Leistungen, mit denen Sie rechnen können: Wir leisten im Todesfall die vereinbarte Todesfallsumme an die im Antrag benannte, bezugsberechtigte Person
- Rückerstattung der gezahlten Beiträge: Bei Tod in den ersten drei Versicherungsjahren (Wartezeit) erstatten wir die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück
- Sofortige Leistung bei Unfall: Bei Tod durch Unfall während der Wartezeit leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme sofort
- Leistung im Erlebensfall: Erreicht die versicherte Person das vereinbarte Ablaufalter, zahlen wir die Ablaufleistung aus
Tipp: Was Sie noch über unsere Sterbegeldversicherung wissen sollten
Keine Gesundheitsprüfung
Bei der Sterbegeldversicherung verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung. Sie können die Höhe der garantierten Leistungen bis maximal 15.000 Euro frei bestimmen.
Laufzeit der Sterbegeldversicherung
Die Beitragszahlung läuft mindestens fünf Jahre, längstens bis zum 85. Lebensjahr. Versicherungsschutz besteht bis zum Alter 102 Jahre. Sie können die Beitragszahlung so planen, dass Sie im Rentenalter keinen Aufwand mehr für die Sterbegeldversicherung leisten müssen. Mit der Auszahlung der Ablaufleistung erlischt der Vertrag. Das maximale Eintrittsalter beträgt 75 Jahre.
Steuerliche Vorteile
Für den Begünstigten der Sterbegeldversicherung ist die Auszahlungssumme in der Regel einkommenssteuerfrei. Sie unterliegt zwar der Erbschaftssteuer, für die jedoch hohe Freibeträge gelten. Erlebt die versicherte Person das Ablaufalter, so wird die Versicherungssumme einschließlich Überschussbeteiligung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Versteuert wird nur die Hälfte des Ertrages. Der Ertrag bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den geleisteten Beiträgen.
Beitragsfreistellung
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, der Beitragsfreistellung. Sie können die Versicherungssumme aber auch reduzieren oder die Zahlung aufschieben.
Kapitalmarktentwicklung
Den Sparanteil Ihres Beitrags legen wir für Sie an. Sie erhalten darauf einen Garantiezins – unabhängig von Kapitalmarktschwankungen. Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen, die unser Kapitalanlagemanagement erwirtschaftet.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Sterbegeldversicherung
Ihr persönlicher Gothaer Berater ist für Sie da

Sie möchten Ihrer Familie die finanziellen Sorgen um Bestattung und Trauerfeier mit der Sterbegeldversicherung abnehmen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.
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