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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Gothaer Ratgeber: Junge Frau


Auf einen Blick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsprodukten und gesetzlichen Änderungen.



Verhalten im Schadensfall

1. Schadensmeldung

Bitte melden Sie uns jeden Schaden durch Überschwemmung sofort – entweder telefonisch unter 030 5508-81508 (sieben Tage die Woche, 24 Stunden) oder Schritt für Schritt online.

Sie erhalten von uns umgehend eine Schadennummer und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an, solange Sie noch nicht über eine Schadennummer verfügen.

2. Schadenumfang

Sie können die Abwicklung des Schadens vereinfachen, indem Sie uns neben einer genauen Schilderung des Schadenumfangs zusätzlich Fotos von der unveränderten Schadenstelle schicken.

3. Schutzmaßnahmen

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, indem Sie rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Einbau von geeigneten Rückstausicherungen
  • Rückstauklappen auf Funktion überprüfen (gangbar machen) und bei Gefahr schließen
  • Unter Erdgleiche liegende Gebäudeöffnungen sichern bzw. Türen, Fenster und Abflussöffnungen abdichten
  • Gefährdete Hausratgegenstände ausräumen oder hochstellen
  • Elektrische Geräte in bedrohten Räumen abschalten
  • Fahrzeuge aus der Gefahrenzone bringen

1. Schadensmeldung

Bitte melden Sie uns jeden Schaden nach einem Unfall, Diebstahlschaden oder Wildschaden sofort – entweder telefonisch unter 030 5508-81508 (sieben Tage die Woche, 24 Stunden) oder Schritt für Schritt online.

Sie erhalten von uns umgehend eine Schadennummer und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an, solange Sie noch nicht über eine Schadennummer verfügen.

2. Werkstattservice

Haben Sie sich für die Nutzung unseres Werkstattservices entschieden, vermitteln wir Sie unverzüglich an eine unserer Partner-Werkstätten in Ihrer Nähe, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Bei Bedarf wird Ihr Fahrzeug dann abgeholt und nach der Reparatur -
außen und innen gereinigt - wieder zurückgebracht; für die Dauer der Reparatur Ihres Kasko-Schadens stellen Ihnen unsere Partner-Werkstätten ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Tipp: Hilfe bei Schäden im Ausland

3. Bezahlung

Die Reparaturkosten werden direkt von uns an die ausführende Partner-Werkstatt gezahlt. Mit Ihren Abrechnungsunterlagen erhalten Sie ein Garantiezertifikat für die erbrachten Leistungen.

1. Schadensmeldung

Bitte melden Sie uns jeden Sturmschaden sofort – entweder telefonisch unter 030 5508-81508 (sieben Tage die Woche, 24 Stunden) oder Schritt für Schritt online.

Sie erhalten von uns umgehend eine Schadennummer und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an, solange Sie noch nicht über eine Schadennummer verfügen.

2. Schadenumfang

Sie können die Abwicklung des Schadens vereinfachen, indem Sie uns neben einer genauen Schilderung des Schadenumfangs zusätzlich Fotos von der unveränderten Schadenstelle schicken.

Sofern ein Dachdecker die Schadenhöhe geschätzt hat, teilen Sie uns diese bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Dachdeckers mit.

3. Notfallmaßnahmen

Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse.

Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz über Ihre Gebäudeversicherung besteht.

Bitte denken Sie daran, dass die beschädigten Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns aufbewahrt werden müssen.

1. Schadensmeldung

Bitte melden uns Sie jeden Schaden durch weitere Elementarschäden wie Überschwemmung und Unwetter, witterungsbedingter Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sofort – entweder telefonisch unter 030 5508-81508 (sieben Tage die Woche, 24 Stunden) oder Schritt für Schritt online.

Sie erhalten von uns umgehend eine Schadennummer und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an, solange Sie noch nicht über eine Schadennummer verfügen.

2. Schadenumfang

Sie können die Abwicklung des Schadens vereinfachen, indem Sie uns neben einer genauen Schilderung des Schadenumfangs zusätzlich Fotos von der unveränderten Schadenstelle schicken.

3. Schutzmaßnahmen

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, indem Sie rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Einbau von geeigneten Rückstausicherungen
  • Rückstauklappen auf Funktion überprüfen (gangbar machen) und bei Gefahr schließen
  • Unter Erdgleiche liegende Gebäudeöffnungen sichern bzw. Türen, Fenster und Abflussöffnungen abdichten
  • Gefährdete Hausratgegenstände ausräumen oder hochstellen
  • Elektrische Geräte in bedrohten Räumen abschalten
  • Fahrzeuge aus der Gefahrenzone bringen

Versicherungshinweise zu Hochwasserereignissen

Die Hochwasserereignisse Überschwemmung und witterungsbedingter Rückstau verursachen immer häufiger große Schäden, die das Hab und Gut vieler Menschen in großem Umfang stark beschädigen oder sogar unbrauchbar machen.

Gefährdungsklassen nach ZÜRS

Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurde ein System (kurz: ZÜRS) entwickelt, das durch die Anwendung eines Höhenmodells, die Anreicherung historischer Überflutungsereignisse und die Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen die Fläche Deutschlands in vier Gefährdungsklassen hinsichtlich Überschwemmung und witterungsbedingtem Rückstau einteilt.

Auch wir verwenden dieses System, um für die einzelnen Versicherungsobjekte eine möglichst objektive Risikoeinschätzung vorzunehmen und dem individuellen Gefährdungspotenzial in der Beitragsfindung gerecht zu werden.

Unterstützung im Katastrophenfall

Mittlerweile setzen sich Bestrebungen einzelner Bundesländer durch, in Katastrophenfällen staatliche finanzielle Unterstützung nur noch für Objekte zu gewähren, die aufgrund ihres individuellen Gefährdungspotenzials nicht privat gegen die Folgen von Hochwasserereignissen versichert werden können. Dies betrifft ca. 1,4 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland.

Für die verbleibenden 98,6 Prozent wird auf die private Vorsorge gesetzt, d. h. die Eigentümer dieser Objekte sollten selbst für eine Versicherung von weiteren Elementarschäden sorgen, siehe

Elementarschadenkampagne Bayern

Elementarschadenkampagne Brandenburg

Elementarschadenkampagne Hessen

Elementarschadenkampagne Niedersachsen

Elementarschadenkampagne Nordrhein-Westfalen

Elementarschadenkampagne Rheinland-Pfalz

Elementarschadenkampagne Saarland

Elementarschadenkampagne Sachsen

Elementarschadenkampagne Sachsen-Anhalt

Elementarschadenkampagne Schleswig-Holstein

Elementarschadenkampagne Thüringen


Ermitteln Sie Ihre Hochwassergefährdung

Wenn Sie wissen möchten, welchem Risiko Ihr Grundstück und/oder Ihr Gebäude ausgesetzt ist und für welchen Beitrag Sie bei uns weitere Elementarschäden versichern können, wenden Sie sich bitte einfach an einen Gothaer Berater in Ihrer Nähe.